1 § schwedischen Handelsunternehmen selbst nicht auf seine Einkünfte steuerpflichtig. Der Umsatz sollte stattdessen an die Aktionäre besteuert werden. Schaffen (2007:1419).
2 § Attn dass sackt in 1 § auch im Fall der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung in Artikel gelten 40 der Verordnung (EWG) Nicht 2137/85 des 25 Juli 1985 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
Wie sonst in diesem Gesetz auf dem schwedischen Handelsunternehmen und der Aktionäre und Aktien in ihnen vorgesehenen, für Zwecke der Besteuerung auch in der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung und des Partners jeweiligen Anteile in ihnen.
2 a § Unbegrenzte steuerpflichtigen Aktionär einer ausländischen delägarbeskattad juristische Person ist verpflichtet, die Höhe des Einkommens. Mit einem Auslandsanteil delägarbeskattad juristischen Person ist eine ausländische juristische Person, deren Einkommen an einer Partneruniversität im Ausland, von denen sie gehören, besteuert. Schaffen (2003:1086).
3 § Jeder Partner einer schwedischen Handelsunternehmen, und jeder voll haftender Gesellschafter in einer fremden delägarbeskattad juristische Person für eine so große Menge entsprechend seinem Anteil an der Handelsgesellschaft oder der juristischen Person besteuert werden, ob der Betrag aus dem Geschäft genommen oder nicht.
Im Hinblick auf Mitglieder Steuerschuld geltenden
- 3 Kapitel. für Einzelpersonen,
- 4 Kapitel. für Güter, und
- 6 Kapitel. für juristische Personen. Schaffen (2007:1419).

