Act Inhalt
1 § Dieses Gesetz sieht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Regeln betreffen
- zur Bildung (2 Chap.),
- Satzung (3 Chap.),
- Aktien (4 Chap.),
- registrieren (5 Chap.),
- zertifiziert (6 Chap.),
- Hauptversammlung (7 Chap.),
- das Management des Unternehmens (8 Chap.),
- Revision (9 Chap.),
- allgemeine und spezielle Prüfung (10 Chap.),
- Erhöhung des Grundkapitals, Ausgabe neuer Aktien, Aufnahme bestimmter Darlehen, mm. (11 Chap.),
- Ausgabe von Gratisaktien (12 Chap.),
- Ausgabe von Aktien (13 Chap.),
- Ausgabe von Optionsscheinen und begleitenden Zeichnung von neuen Aktien (14 Kapitel)
- Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit anschließender Überführung in neue Aktien (15 Chap.),
- einige Private Placements mM. (16 Chap.),
- Ausschüttungen aus dem Unternehmen (17 Chap.),
- Auszahlung (18 Chap.),
- Erwerb eigener Aktien mM. (19 Chap.),
- Herabsetzung des Aktienkapitals und der gesetzlichen Rücklage (20 Chap.),
- Darlehen von der Gesellschaft an die Aktionäre und andere. (21 Chap.),
- Rücknahme von Anteilen Dritter (22 Chap.),
- Verschmelzung von Aktiengesellschaften (23 Chap.),
- Spaltung von Aktiengesellschaften (24 Chap.),
- Liquidation oder dem Konkurs (25 Chap.),
- Änderung der Firma Kategorie (26 Chap.),
- Anmeldung (27 Chap.),
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (28 Chap.),
- Schadenersatz (29 Chap.),
- Strafen und Schadenersatz (30 Chap.),
- appellieren (31 Chap.), noch
- Unternehmen mit einer Sonderdividende Einschränkung (32 Chap.). Schaffen (2005:812).
Private und öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung
2 § Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sei es durch Sonderdividende Beschränkung nach den Bestimmungen des eingearbeitet 32 Kapitel.
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, sofern nichts anderes bestimmt. Schaffen (2005:812).
Die Gesellschafterversammlung Haftung
§ 3 In einer Aktiengesellschaft haben die Aktionäre keine persönliche Verpflichtung, die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Ich 25 Kapitel. 19 § sorgt für die persönliche Haftung für die Aktionäre im Rahmen der Liquidation Pflicht, weil der Mangel an Kapital. Schaffen (2007:317).
Aktienkapital
§ 4 Eine Aktiengesellschaft muss Grundkapitals. Das Grundkapital ist in der Unternehmensgeschichte Berichtswährung bestimmt werden. Durch 4 Kapitel. 6 § Accounting (1999:1078) zeigt, dass die Berichtswährung entweder schwedische Kronen oder Euro sein müssen.
§ 5, wenn das Kapital wird in SEK gemessen, muss mindestens 100 000 kr.
Wenn das Kapital in Euro und hat sich in den Euro seit seiner Gründung ermittelt worden, darf nicht kleiner sein als die Beträge in Euro, wie die Europäische Zentralbank würde den Wechselkurs festlegen entsprach 100 000 kr. Wird das Grundkapital hatte zuvor in den Kronen beschlossen worden, darf nicht kleiner sein als der Betrag in Euro wie bei der Änderung der Bilanzierungskrährung belief sich auf 100 000 kr.
Im Fall von Aktiengesellschaften in 14 § anstelle von ersten und zweiten Absätzen.
§ 6, wenn das Kapital auf mehr Aktien verteilt, Jede Aktie repräsentiert einen gleichen Anteil am Grundkapital. Der Aktienanteil am Grundkapital repräsentiert den Nennwert.
Verbot der Verteilung von Aktien mM. im EPÜ
7 § Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ein Gesellschafter in einem Unternehmen dürfen nicht durch Werbung zu versuchen, die Aktien oder Rechte in der Gesellschaft oder Schuldverschreibungen oder der Optionsscheine zu verbreiten, dass das Unternehmen ausgestellt.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ein Aktionär einer Gesellschaft dürfen nicht anderweitig versuchen, in den ersten Absatz genannten Wertpapiere zu verbreiten, indem sie mehr als 200 Personen zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren. Dies gilt nicht, wenn das Angebot richtet sich ausschließlich an eine Schaltung, die zuvor ein Interesse an solchen Angeboten geäußert hat und die Anzahl der angebotenen Artikel nicht überschreitet angesprochen 200.
Die Verbote in der ersten und zweiten Absatz nicht ein Angebot der Überweisung auf ein Maximum von zehn Käufern. Die Verbote nicht im Falle von Unternehmen mit spezifischen Beschränkung der Dividendenausschüttung beantragen. Schaffen (2005:812).
8 § Solche Wertpapiere angegeben in 7 § Mai, solange das Unternehmen in Privatbesitz ist, nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden, eine gleichwertige Markt außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem anderen organisierten Markt. Schaffen (2007:566).
Wo gibt es Definitionen und Erläuterungen
9 § Verordnungen über die Bedeutung der folgenden Begriffe, Begriffe und Ausdrücke in den folgenden Absätzen:
absorption 23 Kapitel. 1 §
apportegendom 2 Kapitel. 6 §
avstämningsbolag 10 §
avstämningsförbehåll 10 §
Änderungen der Bilanzierungs-und Währungs- 3 Kapitel. 8 §
delning 24 Kapitel. 1 §
delningsvederlag 24 Kapitel. 2 §
dotterföretag 11 §
emissionsbeslut 11 Kapitel. 2 §
emissionsbevis 11 Kapitel. 4 §
fondaktie 11 Kapitel. 4 §
fondaktierätt 11 Kapitel. 4 §
fondaktierättsbevis 11 Kapitel. 4 §
fondemission 12 Kapitel. 1 §
fusion 23 Kapitel. 1 §
fusionsvederlag 23 Kapitel. 2 §
företrädesrätt 4 Kapitel. 3 §
förköpsförbehåll 4 Kapitel. 18 §
grenzüberschreitenden Verschmelzung 23 Kapitel. 36 §
hembudsförbehåll 4 Kapitel. 27 §
inlösenförbehåll 20 Kapitel. 31 §
interimsbevis 6 Kapitel. 9 §
kombination 23 Kapitel. 1 §
koncern 11 §
konvertering 11 Kapitel. 4 §
konvertibel 11 Kapitel. 4 §
kvotvärde 6 §
lekmannarevisor 10 Kapitel. 1 §
lösenbevis 22 Kapitel. 13 §
maximikapital 3 Kapitel. 1 §
minimikapital 3 Kapitel. 1 §
moderbolag 11 §
omvandlingsförbehåll 4 Kapitel. 6 §
Zusammenlegung von Aktien 4 Kapitel. 46 §
samtyckesförbehåll 4 Kapitel. 8 §
stiftare 2 Kapitel. 1 §
stiftelseurkund 2 Kapitel. 5 §
erhalten Service von 8 Kapitel. 40 §
Särskild firmatecknare 8 Kapitel. 37 §
Särskild granskare 10 Kapitel. 21 §
teckningsoption 11 Kapitel. 4 §
teckningsoptionsbevis 11 Kapitel. 4 §
teckningsrätt 11 Kapitel. 4 §
teckningsrättsbevis 11 Kapitel. 4 §
Lag tillämplig 12 a §
uppdelning av Aktier 4 Kapitel. 46 §
årsstämma 7 Kapitel. 10 §
överskjutande Aktier 4 Kapitel. 47 §
Schaffen (2008:12).
Das Konzept der Plattenfirmen
§ 10 Eine Plattenfirma ist eine Aktiengesellschaft, deren Satzung die Voraussetzungen, dass die Aktien der Gesellschaft in ein Register nach dem Gesetz müssen aufgezeichnet werden (1998:1479) zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (Gegenstand der Datensatz).
Die Konzepte der Eltern, Tochter-und Unternehmens-
§ 11 Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Muttergesellschaft und eine andere juristische Person ist eine Tochtergesellschaft, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
1. hält mehr als die Hälfte der Stimmen für sämtliche Anteile an der juristischen Person,
2. hält Anteile an der juristischen Person und als Ergebnis von Vereinbarungen mit anderen Partnern in ihrem Besitz befindlichen mehr als die Hälfte der Stimmen für alle Aktien,
3. hält Anteile an der juristischen Person und hat das Recht, zu ernennen oder zu entlassen, mehr als die Hälfte der Mitglieder seines Vorstands oder eines gleichwertigen Leitungsgremiums, oder
4. hält Anteile an der juristischen Person und hat das alleinige Recht, einen beherrschenden Einfluss auf das Ergebnis von Vereinbarungen mit der juristischen Person oder als Ergebnis einer Bestimmung in der Satzung ausüben, Partnerschaftsvertrag oder vergleichbare Gesetze.
Darüber hinaus, eine juristische Person Tochterunternehmen des Mutterunternehmens, wenn ein anderes Tochterunternehmen des Mutterunternehmens oder ein Elternteil mit einem oder mehreren anderen Tochtergesellschaften oder mehreren anderen Tochtergesellschaften zusammen
1. hält mehr als die Hälfte der Stimmen für sämtliche Anteile an der juristischen Person,
2. hält Anteile an der juristischen Person und als Ergebnis von Vereinbarungen mit anderen Partnern in ihrem Besitz befindlichen mehr als die Hälfte der Stimmen für alle Aktien, oder
3. hält Anteile an der juristischen Person und hat das Recht, zu ernennen oder zu entlassen, mehr als die Hälfte der Mitglieder seines Vorstands oder eines gleichwertigen Leitungsgremiums.
Falls ein Tochterunternehmen besitzt Anteile an einer juristischen Person und basiert auf Verträgen mit der juristischen Person oder als Ergebnis einer Bestimmung in der Satzung der Basis, Partnerschaftsvertrag oder vergleichbare Gesetze haben das alleinige Recht, einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben, ist auch das Tochterunternehmen des Mutterunternehmens.
Mutter-und Tochtergesellschaften zusammen eine Gruppe.
Mit Niederlassungen im Sinne dieses Gesetzes Unternehmen in der gleichen Gruppe.
§ 12 In den Fällen des 11 § Absatz 1-3 und zweiter Absatz, wird diese Rechte einer Person im eigenen Namen aber für Rechnung einer anderen natürlichen oder juristischen Person als die Person zu sein.
Bei der Bestimmung der Anzahl von Stimmen in einer Tochtergesellschaft wird nicht berücksichtigt, die Aktien der Tochtergesellschaft von der Tochtergesellschaft selbst oder von ihren Tochtergesellschaften gehaltenen. Das gleiche gilt für Aktien, die von der Person, die in eigenem Namen angeboten wird, sondern auf der Tochtergesellschaft oder deren Tochtergesellschaften "im Namen.
Das Konzept des Gesetzes über die Jahresberichte
§ 12 a mit dem Gesetz über jährliche Berichte zur Verfügung gestellt für die in diesem Gesetz Geschäftsbericht (1995:1554) oder, im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ganz oder teilweise durch das Gesetz gedeckt (1995:1559) Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, das Gesetz und die Verordnungen, die unter die gemacht worden sind. Im Falle von Unternehmen vorzubereiten oder auf den konsolidierten Abschluss gemäß dem Europäischen Parlament und Rat die Verordnung vorbereiten (EG) Nicht 1606/2002 des 19 Juli 2002 über die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne auch, in Bezug auf den Konzernabschluss, die Rechnungslegungsstandards, die gemäß der Verordnung. Schaffen (2007:317).
Signiert mit elektronischer Signatur
§ 13 Eine im Rahmen dieses Gesetzes unterzeichnet werden müssen, wenn nicht anders angegeben, unterzeichnet mit fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Rahmen des Gesetzes (2000:832) Qualifizierte elektronische Signaturen. Schaffen (2006:486).
Besondere Bestimmungen für Aktiengesellschaften
§ 14 Wird das Grundkapital einer Aktiengesellschaft wird vom SEK festgelegt, muss mindestens 500 000 kr.
Wird das Grundkapital einer Aktiengesellschaft sind in Euro denominiert und hat sich in den Euro seit seiner Gründung ermittelt worden, darf nicht kleiner sein als die Beträge in Euro, wie die Europäische Zentralbank würde den Wechselkurs festlegen entsprach 500 000 kr. Wird das Grundkapital hatte zuvor in den Kronen beschlossen worden, darf nicht kleiner sein als der Betrag in Euro wie bei der Änderung der Bilanzierungskrährung belief sich auf 500 000 kr.

